Torque hat geschrieben:
Ich habe keine Ahnung ob die Gebühr für die Wohnung gezahlt wird. Der zukünftige Vermieter zahlt eine Gebühr (ich weiß nicht ob das für das ganze Haus gilt oder nur für eine Wohnung) und lässt die andere Wohnung per wlan an seinem Inet teilhaben.
Der Internetanschluss darf dritten nicht zugänglich gemacht werden. Er würde damit gegen die AGB verstossen.
Zitat:
Mein Vermieter hat mir bescheinigt, dass ich sein Kabelanschluss mitnutzen kann und nur für mein Inet sollte ich selbst aufkommen.
Der Vermieter kann entweder für seine Wohnung zahlen, oder für alle Wohnungen im haus, dann aber als Sammelanschluss entsprechend der Anzahl der Wohnungen oder er zahlt Einzelanschlüsse für die Wohnungen mit Kabel TV, wenn nich alle versorgt sind. Nur für seine Wohnung einen Einzelanschluss und die anderen mitversorgen, ist vertragswidrig.
Zitat:
Aber die Gebühr wurde von Kabel fällig, aufgrund der Aussage der Mitarbeiterin, ein Kabelanschluss ist Voraussetzung (der ja bereits da war, aber ich muss den aktuell für meine Wohnung zahlen und der Vermieter zahlt den für die Wohnung die über mir liegt). :-/
Wenn der Vermieter nur für seine Wohnung zahlt, dann musst du für deine Wohnung einen Einzelhaushaltstarif und den Clever Kabel-Anschluss bezahlen.
MfG