tschüss hat geschrieben:
Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich habe seit Mai 2007 einen Vertrag mit KabelBW über eine Internet- und Telefon-Flatrate.
Ich möchte den Vertrag wegen Umzug kündigen, habe aber blöderweise die damaligen AGB's nicht gespeichert.
Laut AGB vom Juli 2009 verlängert sich der Vertrag nach Ende der Mindestvertragslaufzeit automatisch um 1 Jahr und kann jeweils nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Das würde bedeuten, dass ich meinen Vertrag frühestens zum Mai 2010 kündigen kann und bis dahin weiter zahlen muss.
Ich meine jedoch, dass in den AGB's, welche bei Vertragsabschluss 2007 gültig waren, die Kündigungsfrist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit nur 4 Wochen o.ä. betrug.
Hat jemand von euch noch die AGB's von Mai 2007 und kann sie mir mailen oder weiß, wie damals die Kündigungsfrist war?
Im Voraus vielen Dank!
ziehst du irgenwo hin, wo du weiter Kabel BW nutzen kannst?
Wenn ja, sollte das kein Problem sein.
Leider habe ich keine AGB´s von 2007